UMWELT
InLine ist eine Marke der INTOS ELECTRONIC AG
WEEE:
Das in Kraft getretene Elektronikgerätegesetz- ElektroG verpflichtet Hersteller, Importeure und Erstinverkehrbringer für die umweltgerechte Entsorgung der von ihm in Umlauf gebrachten Mengen zu sorgen. Eine Registrierungsnummer der zuständigen Behörde (EAR) muss beantragt und auf den Geschäftsunterlagen vermerkt werden.
Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich die INTOS ELECTRONIC AG für die von ihr importierten Waren, welche unter das Elektronikgerätegesetz- ElektroG fallen, bei der Stiftung für Elektro- Altgeräte (ear) hat registrieren lassen.
Die Registrieungsnummer der INTOS ELECTRONIC AG: DE 59131158
Richtlinien 2015/863/EG sowie 2011/65/EG (RoHS III) / RoHS III-Konformität:
Mit den Richtlinien 2015/863/EG vom 31. März 2015 sowie 2011/65/EG vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS III) treten für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte Stoffverbote zu Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen, polybromiertem Diphenylether sowie, neu, Butylbenzylphthalat, Di(2-ethylhexyl)phthalat, Dibutylphthalat und Diisobutylphthalat in Kraft. Alle erforderlichen Vorbereitungen mit unseren Zulieferern sind getroffen um sicherzustellen, dass eingesetzte Materialien keine verbotenen Stoffe enthalten.
Hiermit bestätigen wir, dass die von der INTOS ELECTRONIC AG importierten Waren diesen Vorgaben entsprechen.
Allgemeine Kundeninformation zu REACH
(Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
Die seit dem 01. Januar 2007 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU geltende europäische Chemikalienverordnung REACH, trat zum 01. Juni 2007 in Kraft.Mit der Einführung von REACH soll europaweit ein hoher Sicherheitsstandard in Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Einsatz von Chemikalien gewährleistet werden. Hierzu wird mit REACH ein umfassendes Chemikalienmanagement durch Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien geschaffen.
Die Registrierungs- und Bewertungspflicht gilt zum einen für Hersteller oder Importeure von Chemikalien aus nicht EU-Ländern, die mehr als eine Tonne einer Chemikalie pro Jahr in den Verkehr bringen. Zum anderen gilt sie für Hersteller von Nicht-Chemischen Produkten (Erzeugnissen) sofern Chemikalien aus diesen Erzeugnissen, unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen, freigesetzt werden und die Mengenschwelle von 1 t/a aller Erzeugnisse des Herstellers überschritten wird. Dabei unterliegen besonders besorgniserregende Stoffe zusätzlich einer Zulassungspflicht.
Alle InLine-Produkte werden entsprechend den auf sie anwendbaren Vorschriften, inklusive REACH, hergestellt. InLine-Produkte sind Erzeugnisse (Nicht-chemische-Produkte) im Sinne der REACH-Verordnung und unterliegen soweit ersichtlich keiner Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungspflicht, da nach unserer Kenntnis unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine Chemikalien freigesetzt werden bzw. die Mengenschwelle von 1 t/a nicht überschritten wird.
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung hat jeder Lieferant eines Erzeugnisses darüber zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (sog. SVHC - Substances of Very High Concern) über 0,1 % (Massenprozent) im Erzeugnis enthalten sind.
Wir fordern regelmäßig bei unseren Partnern innerhalb der Lieferkette an, dass diese im Sinne der REACH-Verordnung handeln und produktbezogen alle Auflagen und Informationspflichten erfüllen. Auf das Erfordernis einer unaufgeforderten Weitergabe der REACH-relevanten Informationen entlang der Lieferkette wurde hingewiesen. Uns liegen seitens unserer Lieferanten bisher keine Meldungen vor, dass besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen enthalten sind. Wir werden produktbezogen unserer Informationspflicht unverzüglich nachkommen, falls ein Erzeugnis besorgniserregende Stoffe über 0,1 % (Massenprozent) enthalten sollte. Aktualisierungen der Kandidatenliste besorgniserregender Stoffe werden berücksichtigt und zur Konformitätsbestätigung unseren Zulieferern kommuniziert.
Allgemeine Informationen zu Konfliktmaterlialien
Der Dodd-Frank-Act bezieht sich insbesondere auf Zinn, Tantal, Wolfram, Gold und deren Derivate, abgebaut in Konfliktgebieten, wie zum Beispiel der Demokratischen Republik Kongo und angrenzenden Ländern. Des Weiteren zielt er unter anderem darauf ab, den Handel mit diesen Substanzen, welche aus diesen Konfliktgebieten stammen, einzuschränken bzw. zu unterbinden.
Obwohl die INTOS ELECTRONIC AG nicht den Berichtspflichten des Dodd-Frank-Act unterliegt, sind wir uns der Wichtigkeit und Bedeutung dieser Regelung bewusst. Wir behandeln das Thema „Konfliktmineralien“ mit großer Sorgfalt und tragen weitestmöglich Sorge, dass kein Material aus Konfliktländern, welche direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, beschafft wird.
Ebenso tragen wir der Verordnung ((EU) 2017/821) zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in der jeweils geltenden Fassung Rechnung.
Wir nehmen unsere soziale Verantwortung hinsichtlich der Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und der Menschenrechte ernst und verstehen, dass unser Verhalten im Geschäftsverkehr Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt hat.
Als mittelständisches Unternehmen arbeiten wir, im Rahmen unserer Möglichkeiten, zusammen mit unseren Lieferanten daran, die nötige Transparenz der Lieferketten herzustellen, die es uns erlaubt, unseren Kunden verlässliche Informationen zur Verfügung stellen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen vor, dass in unseren Lieferketten Konfliktmineralien eingesetzt werden.
Sollten wir im Rahmen unserer Untersuchungen Hinweise auf das Vorhandensein von Konfliktmineralien in Zulieferteilen entdecken, verpflichten wir uns, auf angemessene Weise hiergegen vorzugehen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an kundenservice@intos.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der sehr stark steigenden Anzahl von Anfragen keine speziellen Fragebögen ausfüllen können.
Verpackungsverordnung:
Die INTOS ELECTRONIC AG ist dem Dualen System Interseroh unter der Hersteller-Nr.: 144962 angeschlossen.